About

Willkommen auf der Seite  der Initiative der Berliner Privatdozenten!

Unsere Homepage: privdoz.de

2 Antworten zu About

  1. Christa Knellwolf schreibt:

    Hallo KollegInnen,

    Ich bin Privatdozentin an der FU Berlin. Seit zwei Jahren arbeite ich an der Uni Wien. In den letzten zwei Jahren habe ich trotzdem meine Titellehre geblockt abgehalten, da ich eine Forschungsposition hatte. Der DHV hatte mich über den Gerichtsentscheid informiert, der die Lehrverpflichtung für PDs bestätigte auf Grund von Qualitätssicherungsargumenten. Die FU Berlin argumentiert aber: „Die Lehrbefugnis und damit auch die Privatdozentur an unserer Universität ist Ihnen nämlich unter der Voraussetzung verliehen worden, dass Sie das hiesige(!) Lehrangebot sinnvoll ergänzen, Ihrer Lehrverpflichtung also an unserem Fachbereich nachkommen.“ Meine Frage ist nun, ob ein solches Argument nicht den Prinzipien des Grundrechtes widerspricht. D.h. ist es wirklich zuläßig, eine Leistung ohne Gegenleistung zu erwarten? In Östereich ist es übrigens als verfassungswidrig erklärt worden, nicht-ortsansäßge PD zur Titellehre, die übrigens in Österreicht bezahlt wird, zu verpflichten.
    Gibt es zur Misslage in Deutschland irgendwelche neue Entwicklungen? Ich wäre dankbar für jegliche Informationen.

    Mit herzlichen Grüßen,

    Christa Knellwolf King, PD in Englischer Philologie an der FU Berlni

    • privdoz schreibt:

      Die FU ist vollkommen dumm und ignorant. Die Lehrbefugnis wird, wie die Lehrberechtigung ohne Bedingungen erteilt. Kurz und gut: es gibt absolut keine „Qaulitätssicherungsargumente“ für Privatdozenten. Das wäre alsoluter Unsinn und Quatsch! Nach dem Grundgesetz sind Lehre und Forschung frei, d.h. an keinerlei Weisung gebunden. Sie können also über Gott und die Welt lesen und jedes Thema zum Gegenstand Ihrer Seminare machen, und zwar was und wie immer Sie wollen – alles andere ist nur der Mist zur versuchten Erpressung der Privdoz, was durch keinerlei Gesetz, Verordnung oder Ausführungsbestimmungen, gedeckt ist.
      Wenn Sie also Privdoz bleiben wollen, müssen Sie in Berlin eine Semesterwochenstunde pro Semester anbieten (siehe Berliner Hochschulgesetz), u. U. und wenn Sie die Ernennung zum außerplanmäßigen Professor anstreben wollen, sollten Sie zwei Stunden pro Semester lesen. Letzters ist aber aus einem bayerischen Gerichtsurteil entnommen ist, was bekanntlich (Kleinstaaterei) nicht unbedingt für Berlin und die FU übernommen werden kann.
      Also Weisen Sie die FU aufdas Berliner Hochschulgesetz und das GG hin und die Sache wird sich erledigen!

      Gruß

Hinterlasse einen Kommentar